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Grillen in der Öffentlichkeit

An warmen Tagen gibt es kaum etwas Schöneres, als mit Freunden und Familie zu grillen. Doch wenn die heimische Wohnung keinen Balkon oder keinen Garten hat, dann muss auf öffentliche Flächen ausgewichen werden. Wir klären Dich in unserem Artikel über alle
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  • 16. Mai 2022

    Wenn die Tage im Frühling wieder länger werden und die Temperaturen steigen, dann ist bei vielen der Wunsch nach einem geselligen Grillen mit Freunden groß. Doch was ist zu tun, wenn die heimische Wohnung keinen Balkon oder Terrasse hat und auf öffentliche Flächen ausgewichen werden muss. Darf überall auf Grünflächen und in Parks gegrillt werden? Worauf Du bei Deinen Vorbereitungen achten solltest, wenn ihr euch auf einer öffentlichen Wiese oder Ähnlichem zu einem entspannten Grillabend treffen wollt, erklären wir Dir im Folgenden.

    Öffentliches Grillen ist nicht überall erlaubt

    Zunächst einmal ist es schwierig, die Frage eindeutig zu beantworten, ob das Grillen an allen Plätzen erlaubt ist. Hier haben nämlich die einzelnen Bundesländer und Kommunen jeweils eigene Regeln. Teilweise ist es sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich, ob und wenn ja, wo der Bürger grillen darf. Die beste Vorgehensweise ist also hier: Erkundige Dich bei der Stadt oder dem Ordnungsamt Deiner Stadt, wie das an Deinem Wohnort geregelt ist. Oftmals weist die Stadt gerade in großen Parks und Grünflächen spezielle Plätze als Grillplätze aus. Diese stehen häufig auf einer freien Fläche und sind entsprechend als öffentlicher Grillplatz gekennzeichnet. Manche sind sogar schon mit einer zentralen, gemauerten Grillstelle versehen, die Du nutzen kannst und wo Du eventuell nur noch ein ausreichend großes Grillrost mitbringen musst. Wenn Du an einer Stelle grillst, an der es nicht erlaubt ist, können bis zu vierstellige Bußgelder verhängt werden. Hier auf dieser Seite kannst Du Dir einen guten Überblick verschaffen, wie das Verwarngeld in den jeweiligen Bundesländern aussieht.

    Das Verhalten auf einem öffentlichen Grillplatz

    Gerade in großen Städten wie Berlin, wo sich besonders im Sommer gefühlt jeder in den Parks der Stadtteile trifft, gibt es strenge Grill-Regeln. Hier sieht man auch sehr regelmäßig insbesondere an den Wochenenden die Ordnungshüter des Ordnungsamtes patrouillieren. Entweder Du findest auf solch großen Grünflächen ausgewiesene Grillplätze, an denen es erlaubt ist, mit Freunden ein kleines Grill-Picknick zu veranstalten. Oder aber das Grillen ist grundsätzlich erlaubt, wenn bestimmte Vorschriften beachtet werden. Dazu können unter anderem folgende Verhaltensregeln gehören:

    1. Nimm Rücksicht: Verhalte Dich grundsätzlich so, dass Du keine benachbarten Gruppen störst. Das bedeutet, halte genügend Abstand, sodass der Grillrauch und die Gerüche keinen anderen belästigen.

    2. Keine Einweggrills auf dem Rasen: Auf Rasenflächen sind kleine Einweggrills (diese Boxen in den Aluschalen) verboten. Das hat den Hintergrund, dass ein direkter Kontakt mit dem Rasen die Grasnarbe beschädigt. Von der Brandgefahr einmal abgesehen, die bei sehr warmen Temperaturen immer vorherrscht.

    3. Mindestabstand des Grills zum Boden: Aus Punkt 2 resultiert meist, dass ein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen der Grillschale/-wanne und dem Untergrund eingehalten werden muss. Erkundige Dich da besser vorher, ob das an Deinem anvisierten Grillplatz auch der Fall ist.

    4. Müll beseitigen: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber einigen Mitmenschen scheint dieser Punkt nicht klar zu sein. Für eine saubere Umwelt, in der die Tiere und Pflanzen nicht zu Schaden kommen, ist es unerlässlich, nach dem Grillen seinen Müll zu entsorgen. Viele große Parks oder Grünflächen, auf denen das Grillen offiziell erlaubt ist, haben an zentralen Stellen sogar große Müllbehälter stehen. Nun muss jeder nur noch kurz mit anpacken, den Verpackungsmüll und sonstige Grill-Hinterlassenschaften wieder einräumen oder entsorgen. Ein verantwortungsbewusster Griller hinterlässt seinen Grillplatz so, wie er ihn vorgefunden hat: leer.

    5. Safety first: Hinterlasse niemals unbeaufsichtigt noch warme Grillasche am Grillplatz. An einigen Stellen gibt es große, gekennzeichnete Aschetonnen, in die Du Deine Kohlenreste entsorgen kannst. Ansonsten gilt: Lass die Kohlenreste komplett auskühlen, verpacke sie in eine große, feuerfeste Behälter und entsorge sie daheim in Deinem Hausmüll. Gerade im Sommer mit erhöhter Brandgefahr wäre alles andere absolut fahrlässig.

    In Wäldern und in Naturschutzgebieten ist das Grillen verboten. Wenn eine Ausnahme gemacht wird, so gibt es dort ganz speziell ausgezeichnete Grillplätze, die weit genug von Flora und Fauna entfernt sind.

    Darf auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse gegrillt werden?

    Auch zum Grillen auf dem heimischen Balkon oder der eigenen Terrasse gibt es keine wirklich festgelegten Regeln, keine generellen Verbote oder Genehmigungen. Auch hier gilt – ähnlich wie auf öffentlichen Flächen – zuerst die Devise: Nimm Rücksicht auf Deine direkten Nachbarn. Oftmals sind in dichtbesiedelten Gebieten die Entfernungen zum Nachbarbalkon nicht weit weg. Schau am besten in Deinen Mietvertrag und die Hausordnung, ob es dort eine Aussage zum Grillen gibt. In der Regel ist Grillen mit Kohle verboten, allein aus Brandschutzgründen. Wenn Du eine sehr große Terrasse oder ein weitläufiges Gartenstück besitzt oder mitnutzen kann, so kann es sein, dass dort Grillen mit Holzkohle möglich ist, wenn sich der Grill weit genug vom Haus entfernt befindet. Aber auch das ist individuell geregelt und klärt man am besten mit dem Ordnungsamt der Wohnstätte. Idealerweise, bevor es Ärger mit dem Nachbarn gibt, der sich vielleicht belästigt fühlt. So oder so gilt es, die Nachtruhe einzuhalten. Aber auch hier gibt es womöglich Ausnahmefälle, wo es statt bis 22 Uhr etwas länger erlaubt ist.

    Tipp: Sag Deinen direkten Nachbarn doch einfach im Vorfeld Bescheid, dass ihr grillen wollt. Dann können sich alle darauf einstellen und zum Beispiel vor dem Angrillen Fenster und Balkontüren schließen, damit der Grillgeruch nicht in die Nachbarswohnung zieht. Oder, wenn ihr euch sehr gut versteht, ladet die Nachbarn einfach mit zum Grillen ein. Gerade bei Mietobjekten, aber auch bei Eigenbesitz gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer über die Sommermonate verteilt ab und an mal grillt, die Lautstärke zum Abend hin reduziert, wird bestimmt seine Nachbarn nicht über Gebühr verärgern.

    Du siehst also, eine Pauschalaussage zum Grillen gibt es leider nicht. Am schlauesten ist es, sich bei der Stadt/Kommune nach den örtlichen Regeln zu erkundigen, sich rücksichtsvoll zu verhalten und beim Grillen auf öffentlichen Flächen auf die dort geltenden Grillregeln achtzugeben. Dann steht einem entspannten Grillabend mit Freunden nichts im Weg.

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