Elektro-Entsorgung

Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Aufgrund des neuen Elektrogesetzes ElektroG3 sind wir als Hersteller und Onlinehändler von Elektrogeräten nach § 17 Abs. 2 ElektroG in Verbindung mit § 17 Abs.1 des Elektrogesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte in Fällen der Auslieferung unentgeltlich zurückzunehmen. Haben Sie ein Elektrogerät der Kategorien 2 oder 4 im Sinne von Anlage 1 des Elektrogesetzes (Detailansicht hier) von uns erworben, können Sie bei der Lieferung des bestellten Neugeräts die kostenlose Abholung eines vergleichbaren Elektroaltgeräts fordern.

Sie haben bei uns beim Kauf im Online-Shop im Checkout in der Bestellübersicht die Möglichkeit, eine solche Elektro-Altgerät Rückholung im Zuge der Ausliefrung ihres neuen Gerätes bei uns anzufordern.

  • Personenbezogene Daten auf Elektroaltgeräten müssen selbstverantwortlich von Ihnen als Endnutzer vor der Rücknahme entfernt oder gelöscht werden.
  • Altbatterien und Altakkus von Altgeräten, die nicht vom eigentlichen Hauptgerät umschlossen sind, ebenso Lampen, die regulär entnommen werden können, sind vom Altgerät-Besitzer regulär vor der Abgabe vom Altgerät zu trennen und entsprechend selbstständig zu entsorgen.



Sie benötigen weitere Hilfe oder Informationen bezüglich ihrer Elektro-Altgerät Rücknahme? Unser Support hilft Ihnen gerne hier weiter. Weitergehende Informationen zum neuen Elektrogesetz finden Sie außerdem z.B. hier: www.elektrogesetz.de/gesetzestexte/elektrog/. Zusätzlich haben Sie natürlich ebenfalls die Möglichkeit Sie Elektroaltgeräte an den regulären Sammelstellen der öffentlichen Entsorgungsträger und Wertstoffhöfen abzugeben.

Zuletzt angesehen