Garantiebedingungen
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten gewährt die AsVIVA Brands GmbH auf die in ihrem Online-Shop erworbenen Artikel die nachfolgende freiwillige Garantie.
§ 1 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
(1) Die nachstehende Garantie wird freiwillig und zusätzlich gewährt. Ihre gesetzlichen Rechte – insbesondere die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung) mit einer Dauer von zwei Jahren – bleiben durch diese Garantie vollständig unberührt, stehen Ihnen unentgeltlich zu und werden weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
(2) Diese Garantiebedingungen regeln ausschließlich Inhalt und Voraussetzungen der zusätzlichen, freiwilligen Garantieleistung. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung können Sie unabhängig von dieser Garantie geltend machen.
§ 2 Garantiegeber
Garantiegeber ist die AsVIVA Brands GmbH, Borsigstraße 4, 41541 Dormagen, Deutschland (E-Mail: office@asviva.de, Telefon: +49 2133 8688812).
§ 3 Garantiegegenstand und Umfang
(1) Die Garantie gilt für alle im AsVIVA-Online-Shop erworbenen Artikel, sowohl für Neuware als auch für B-Ware bzw. Vorführgeräte.
(2) Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den Rahmen, das Gestell sowie tragende Metallteile des Produkts. Garantiert wird, dass diese Bauteile bei bestimmungsgemäßer Verwendung während der Garantiezeit nicht infolge eines nachweisbaren Material- oder Verarbeitungsfehlers brechen.
(3) Nicht von der Garantie erfasst sind alle übrigen Bauteile, Funktionen, Oberflächen und Eigenschaften des Produkts. Für diese sowie für alle sonstigen Mängel gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 4 Garantiezeit
(1) Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Kaufdatum (Datum der Rechnung bzw. der Lieferung).
(2) Sofern für das Produkt eine kostenpflichtige Garantieverlängerung erworben wurde, verlängert sich die Garantiezeit auf insgesamt 36 Monate; im Übrigen gilt § 7.
(3) Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert die Garantiezeit nicht und setzt sie nicht neu in Gang.
§ 5 Inhalt der Garantieleistung
(1) Im Garantiefall wird AsVIVA nach eigener Wahl das betroffene Bauteil kostenlos reparieren, das betroffene Teil austauschen oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern. Die Wahl der Art der Garantieleistung steht allein AsVIVA zu.
(2) Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von AsVIVA über.
(3) Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Schadensersatz, Minderung, Rücktritt, Erstattung von Ein- und Ausbaukosten, Nutzungsausfall oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden – werden durch diese Garantie nicht begründet. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben hiervon unberührt (§ 1).
§ 6 Von der Garantie ausgeschlossen
Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:
- Verschleißteile und normale Abnutzungserscheinungen (z. B. Polster, Bezüge, Griffe und Griffüberzüge, Lauf- und Antriebsgurte, Seilzüge, Lager, Rollen, Pedale, Beschichtungen, Dichtungen, Akkus und Batterien, Reifen);
- Beschädigungen, die vorsätzlich, mutwillig oder fahrlässig zugefügt wurden, sowie Schäden durch Gewalteinwirkung, Sturz oder Transport;
- Schäden infolge unsachgemäßer Montage, Inbetriebnahme, Nutzung, Wartung, Pflege, Reinigung oder Aufstellung entgegen der mitgelieferten Bedienungs- bzw. Montageanleitung;
- Schäden durch Überlastung, insbesondere durch Überschreiten des zulässigen maximalen Nutzergewichts oder der zulässigen Belastungsgrenzen, sowie durch nicht bestimmungsgemäßen oder missbräuchlichen Gebrauch;
- jede gewerbliche, gewinnorientierte, therapeutische, vermietende oder sonstige über den üblichen privaten Hausgebrauch hinausgehende Nutzung; die Garantie gilt ausschließlich für den privaten Gebrauch;
- Korrosion, Rost oder sonstige Schäden infolge von Feuchtigkeit, Aufstellung im Freien oder ungeeigneter Lagerung;
- Veränderungen, Umbauten, Reparaturversuche oder Eingriffe durch den Kunden oder durch nicht von AsVIVA autorisierte Dritte sowie die Verwendung nicht originaler Ersatz-, Zubehör- oder Anbauteile;
- Schäden durch höhere Gewalt.
§ 7 Optionale Garantieverlängerung (36 Monate)
(1) Sofern für das Produkt eine kostenpflichtige Garantieverlängerung auf 36 Monate erworben wurde, übernimmt AsVIVA im Garantiefall zusätzlich die Abholung und die Reparatur des Geräts.
(2) Die Abholung erfolgt frei Bordsteinkante. Der Kunde hat das Gerät hierzu rechtzeitig, vollständig, transportbereit und ausreichend versandsicher verpackt an der Bordsteinkante bzw. am öffentlich zugänglichen Straßenrand der Lieferadresse zur Übergabe bereitzustellen. Demontage, Verpackung und Bereitstellung obliegen dem Kunden.
(3) Kann die Abholung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, können hierdurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
(1) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des Original-Kaufbelegs (Rechnung) sowie eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels; auf Anforderung sind aussagekräftige Fotos zu übermitteln.
(2) Der Garantiefall ist AsVIVA unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde hat vor jeder Rücksendung oder Reparatur mit AsVIVA Kontakt aufzunehmen; unaufgefordert eingesandte Ware wird nicht angenommen.
(3) Dem Kunden obliegt es, AsVIVA die Prüfung des beanstandeten Geräts zu ermöglichen.
§ 9 Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: 12.07.2026. Diese Garantie besteht neben und unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung.